Phasen des Strafverfahrens

In einem Strafverfahren hat der Beschuldigte bzw. der Angeklagte das Recht auf eine anwaltliche Vertretung.

Es kann ein Vertrauensverteidiger ernannt oder ein Amtsverteidiger automatisch zugewiesen werden. Zu beachten ist, dass auch ein Amtsverteidiger nach der italienischen Rechtsanwaltstabelle bezahlt werden muss.

Die Ausarbeitung einer soliden Verteidigungsstrategie ist von Fall zu Fall verschieden und für die Vertretung im Verfahren maßgeblich.

Damit aber eine ausgereifte Verteidigung ausgearbeitet werden kann, ist es unerlässlich, dass Sie einen Anwalt aufsuchen

Durch eine Mandatierung kann der Strafverteidiger umgehend und somit vielleicht noch vor der Eröffnung des eigentlichen Strafverfahrens die Unterlagen und die Sachlage genau prüfen und so dem Staatsanwalt Verteidigungsschriften vorlegen, welche die Vorwürfe begrenzen oder das Verfahren verhindern.

Des Weiteren können Verteidigungsuntersuchungen durchgeführt werden, mittels welchen die Unschuld bewiesen werden kann oder zumindest Zweifel bezüglich des Vorwurfs gestreut werden können.

Gliederung des italienischen Strafverfahrens:

  1. Der Staatsanwalt erhält Kenntnis über eine mögliche Straftat und leitet Ermittlungen ein. Die Ermittlungen müssen in alle Richtungen gehen und sowohl gegen, als für den Beschuldigten erfolgen.
  2. Die Ermittlungen können vom Staatsanwalt geheim gehalten werden. Er muss die Beschuldigte Person erst darüber informieren, sobald diesem gemäß Art. 369 StPO das Recht zusteht von einem Anwalt vertreten zu werden. Dies geschieht in folgenden Fällen:
    • Mitteilung zur Interessenwahrung (nicht wiederholbare technische Erhebungen, Vernehmung des Beschuldigten, Durchsuchung und Beschlagnahmung usw.)
    • Auslandszustellung gemäß Art. 169 StPO
    • Zwangsmaßnahmen gemäß Art. 272 ff. StPO
    • Antrag auf Archivierung wegen Unbegründetheit der Nachricht über strafbare Handlungen gemäß Art. 408 StPO
    • Benachrichtigung über den Abschluss der Vorerhebungen gemäß Art. 415 bis StPO
    • Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens gemäß Art. 416 ff. StPO
    • Direkte Ladung zur Hauptverhandlung gemäß Art. 550 ff. StPO
  3. In der Zeit der Ermittlungen des Staatsanwalts bzw. kurz nach Abschluss, ist der Richter der Vorerhebungen (GIP) zuständig. Dieser entscheidet über Zwangsmaßnahmen, Verhaftungen, Verlängerung der Frist der Vorerhebungen, über die Archivierung usw.
  4. Kommt es zu dem Antrag auf Einleitung der Hauptverhandlung, entscheidet der Richter der Vorverhandlung (GUP), ob die Voraussetzungen für die Hauptverhandlung gegeben sind. Erachtet er sie für gegeben, wird die Hauptverhandlung eröffnet.
  5. Eine Ausnahme zur Eröffnung der Hauptverhandlung stellen die verschiedenen besonderen Verfahren dar:
  • Der Strafbefehl (decreto penale di condanna);
  • Die Strafzumessung auf Antrag (Applicazione della pena su richiesta delle parti – cd. patteggiamento);
  • Das abgekürzte Verfahren (rito abbreviato).

Diese 3 besonderen Verfahren unterscheiden sich von dem herkömmlichen Verfahren dadurch, dass zwar einerseits die Verteidigungs- und Beweisanträge beschränkt werden, jedoch andererseits eine deutliche Reduzierung der Strafe gewährt wird

Es gibt eine weitere Möglichkeit das Verfahren zu beenden:

  • Die Aussetzung des Strafverfahrens auf Probe (messa alla prova)

Die Aussetzung kann als einmal Joker gesehen werden, welcher bei einer kleineren strafrechtlichen Übertretung dahingehend genutzt werden kann, nicht strafrechtlich verurteilt zu werden und dementsprechend einen „sauberen“ Strafregisterauszug (certificato penale) zu haben.

  1. In der Hauptverhandlung (dibattimento) stellt den zentralen Aspekt des Strafverfahrens dar, in welcher dem Richter der Hauptverhandlung die Beweismittel vorgelegt werden, die Zeugen angehört und vernommen werden und die Erörterung bzw. die Vorträge der Parteien stattfinden. Am Ende fällt der Richter sein Urteil.

Ebenso wie die Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie ist es unerlässlich, dass die im Strafverfahren angeklagte Person eine umfangreiche Darlegung der möglichen verfahrensrechtlichen Schritte erhält, um so gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt die geeignetste und beste Wahl zu treffen. Die Wahl des Verfahrens hängt auch mit der vorgehaltenen Straftat bzw. mit dem geforderten Strafmaß zusammen

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