Strafverteidiger in Bozen - Anwalt für Strafrecht in Bozen Südtirol

Im Strafrecht spielt Kompetenz und Erfahrung für das strafrechtliche Verfahren eine wichtige Rolle. Dies liegt unter anderem daran, dass es einen großen Spielraum gibt, wie ein Strafverfahren ausgehen kann.

Von der

          • Verfahrenseinstellung ohne Strafe
          • Aussetzung des Strafverfahrens auf Probe (messa alla prova)
          • Geldstrafe
          • Gefängnisstrafe mit der Aussetzung auf Bewährung
          • Gefängnisstrafe bis zum
          • Freispruch u.a.

ist alles möglich.

In Italien gibt es zudem verschiedenen Sonderverfahren bei denen eine Hauptverhandlung vermieden werden kann

          • Strafbefehl (decreto penale di condanna);
          • Strafzumessung auf Antrag (Applicazione della pena su richiesta delle parti – cd. patteggiamento);
          • abgekürzte Verfahren (rito abbreviato).

 

Weiters kommt hinzu, dass im Strafrecht der Ausgang des Verfahrens von vornherein meist nicht klar abschätzbar ist, da Sachbeweise fehlen können, Zeugen unterschiedliche Angaben machen können oder kein eindeutiger Tatsachenbeweis vorliegt.

 

Um Beweislage  und die großen Spielräume wie ein Strafverfahren ausgehen kann, richtig zu beurteilen, ist es wichtig, einen Anwalt für Strafrecht mit Kompetenz und Erfahrung hinzuziehen, um die optimalen Möglichkeiten der Verteidigungsstrategien auszuschöpfen.

 

Grundsätzlich gilt:

Sollte Ihnen eine Straftat zur Last gelegt werden, sollten Sie  einen Anwalt für italienisches Strafrecht, schnellstmöglich kontaktieren, damit Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können.

 

Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann sich schnell ein Bild über die Sachlage machen, damit u.a. auch Fristen eingehalten werden können. Denn der Erfolg in einem Strafverfahren hängt unter anderem auch von einer frühzeitigen Verteidigungsstrategie ab.

 

Weiteres kann man umgehend und somit vielleicht noch vor der Eröffnung des eigentlichen Strafverfahrens die Unterlagen und die Sachlage prüfen und so dem Staatsanwalt Verteidigungsschriften vorlegen, welche die Vorwürfe begrenzen oder das Verfahren verhindern.

 

Des Weiteren können Verteidigungsuntersuchungen durchgeführt werden, mittels welchen die Unschuld bewiesen werden kann oder zumindest Zweifel bezüglich des Vorwurfs gestreut werden können.

 

 NOTFALLNUMMER: +39 0471 051 88 7

 

Vertrauensverteidiger oder Amtsverteidiger?

Im italienischen Strafverfahren hat der Beschuldigte bzw. der Angeklagte das Recht auf eine anwaltliche Vertretung.

Es kann ein Vertrauensverteidiger vom Beschuldigten mandatiert oder ein Amtsverteidiger automatisch zugewiesen werden. Zu beachten ist, dass auch ein Amtsverteidiger nach der italienischen Rechtsanwaltsvergütungstabelle bezahlt werden muss.

 

Phasen des Strafverfahrens

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