Anwalt für Trunkenheit am Steuer in Bozen Südtirol Italien

Sind Sie betrunken von der Polizei in Südtirol oder Italien angehalten worden?

In diesem Fall könnte Ihnen eine hohe Strafe je nach Promillegehalt drohen.

Mögliche Strafen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Verhängung eines hohen Bußgeldes, die Beschlagnahme Ihres Fahrzeuges, sowie dessen Versteigerung oder sogar eine empfindliche Haftstrafe.

Es besteht jedoch die Möglichkeit die Strafe bspw. durch Ableisten einer gemeinnützigen Arbeit zu senken.

Weiters ist zu überprüfen, ob die Polizeibeamten alle Formalia bei der Kontrolle eingehalten haben.

Einige Verfahrensfehler, wie z.B. der fehlende Hinweis der Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten, führen zur Nichtigkeit des Alkoholtests und damit Anfechtbarkeit des Tests und des gesamten Verfahrens.

 

Kurzdarstellung zum Promillegehalt im Straßenverkehr

Art. 186 der Straßenverkehrsordnung sieht den erlaubten Blutalkoholspiegel im Straßenverkehr vor und regelt etwaige Übertretungen.

Sollte bei dem Fahrer ein Blutalkoholspiegel zwischen 0,51 ‰ und 0,8 ‰ gemessen und somit die Untergrenze von 0,5 Promille überschritten werden, wird die Fahrerlaubnis ausgesetzt, die Führerscheinpunkte abgezogen und eine Geldstrafe verhängt.

Wird die Schwelle von 0,8 ‰ überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine simple Verwaltungsstrafe, sondern um eine Straftat.

In der Folge werden strafrechtliche Sanktionen angewandt, die aus Geldstrafen und Gefängnis bestehen. Die strafrechtlichen Übertretungen werden erschwert, wenn der Blutalkoholspiegel 1,5 Gramm pro Liter überstiegen wird, wenn der Fahrer in einen Unfall verwickelt ist, wenn er nachts fährt und wenn der Fahrer ein Anfänger oder Berufskraftfahrer ist.

Die Freiheitsstrafe kann zum größten Teil in eine Geldstrafe umgewandelt werden, d.h. alternativ wird eine bedingte Strafaussetzung gewährt. Dies kann entweder durch das Verfahren oder durch eine Strafzumessung auf Antrag erreicht werden. Es ist auch möglich, die Strafen durch Verbüßung der Strafe mit gemeinnütziger Arbeit zu reduzieren.

 

Übersicht über die mögliche Höhe der Strafe bei Alkohol am Steuer

Übertretung des 0,5 Promillegehaltes       

€ 530 - € 2.125

ggfs Entzug der Fahrerlaubnis (3-6 Monate)

Promillegehalt zwischen 0,8 und 1,5    

€ 800-€ 3200,

Entzug der Fahrerlaubnis (6-12 Monate) und

ggfs Freiheitsstrafe

Promillegehalt über 1,5                            

€ 1500- € 6000

Entzug der Fahrerlaubnis (mind. 1 Jahr)

ggfs Freiheitsstrafe

ggfs Beschlagnahme und Versteigerung des KfZ     

Promillegehalt + Unfall                 

die Strafen werden verdoppelt

Übertretung des Promillegehalts in der Nacht zwischen 22 Uhr und 7 Uhr

 Strafen können um mind. 1/3 erhöht werden     

 

Auf der Skipiste gilt ab dem 1.1.2022 die 0,7 Promilleregel.

Sollten Sie mit einem Promillewert von über 0,7 von den Carabinieri auf der Skipiste angehalten werden, dann können Bußgelder zwischen Euro 250 und Euro 1.000 verhängt werden.

Achtung: Bei einem Promillegehalt von über 0,8 gilt Skifahren als Straftat und kann entsprechend bestraft werden.

 

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