Erbschaftsmeldung in Südtirol und Italien
In Italien muss bei einem Todesfall unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Erbschaftsmeldung (Dichiarazione di successione) bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und vor allem bei Immobilienbesitz verpflichtend.
📌 Wann ist eine Erbschaftsmeldung erforderlich?
Wenn der Verstorbene:
Immobilien in Italien besaß,
dingliche Rechte (z. B. einen Fruchtgenuß) an Immobilien hatte oder
ein Vermögen hinterlässt, das über bestimmte Freibeträge hinausgeht.
In der Erbschaftsmeldung müssen sämtliche Vermögenswerte angegeben werden.
Fristen – Wie lange hat man Zeit?
Die Meldung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Todestag des Erblassers telematisch bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden.
Testament oder gesetzliche Erbfolge?
Gibt es ein Testament? → Testament regelt die Erbfolge.
Gibt es kein Testament? → Es gilt die gesetzliche Erbfolge.
Erst wenn die Erben feststehen, kann die Meldung korrekt ausgefüllt und übermittelt werden.
Warum ist die Erbschaftsmeldung erforderlich?
zur Ermittlung der Erbschaftssteuer,
der Umschreibung der Immobilien auf die Erben im Kataster und Grundbuch,
der offiziellen Erfassung des Nachlasses
Wann kann auf die Erbschaftsmeldung verzichtet werden?
der Verstorbene keine Immobilien in Italien hatte,
der Nachlass weniger als 100.000 Euro beträgt
📍 Besonderheiten: wann ist ein Erbschein erforderlich?
Wenn sich Immobilien in Südtirol oder in den Provinzen Trient, Triest und Görz befinden, muss zusätzlich beim zuständigen Landgericht ein Erbschein (Certificato di eredità) beantragt werden.
Eigentumsumschreibung beim Katasteramt
Nach erfolgter Erbschaftsmeldung und Bezahlung aller Steuern und Gebühren können die Erben beim zuständigen Katasteramt (Catasto) die Eigentumsumschreibung beantragen.
👉 Dafür ist ein gesonderter Antrag erforderlich – dieser Schritt ist notwendig, damit die Erben offiziell als neue Eigentümer eingetragen werden.
Unsere Leistungen
der Erstellung der Erbschaftsmeldung,
der Einreichung der Erbschaftsmeldung bei der Agenzia delle Entrate,
soweit erforderlich, bei der Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Landgericht,
der Eigentumsumschreibung im Kataster und Grundbuch
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