FAQ zum italienischen Recht
in diesem Blog werden juristische Themen zum italienischen Recht erläutert
Elektroroller und Alkohol: strafrechtliche Folgen möglich
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil Nr. 37391/2025 entschieden: Wer einen Elektroroller unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Damit gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder.
Elektroroller gelten rechtlich als Fahrzeuge
Grundlage der Entscheidung ist das Gesetz 160/2019, das Elektroroller Fahrrädern gleichstellt. Diese Gleichstellung betrifft nicht nur Bußgelder oder Verwaltungsstrafen, sondern das gesamte Straßenverkehrsrecht, einschließlich der Strafvorschriften.
IMU trotz Abriss oder Unbewohnbarkeit des Gebäudes
Die Frage, ab wann eine Immobilie IMU-pflichtig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit – vor allem, wenn Gebäude unbewohnbar, baurechtlich irregulär oder zum Abriss vorgesehen sind.
Mit dem Urteil Nr. 27017 vom 8. Oktober 2025 hat der italienische Oberste Gerichtshof nun eine eindeutige und für alle Gemeinden verbindliche Antwort gegeben.
Kernaussage des Urteils:
➡️ Die IMU ist auch dann fällig, wenn ein Gebäude unbewohnbar oder zum Abriss bestimmt ist – solange es physisch existiert und im Kataster eingetragen ist.
Dieses Grundsatzurteil stärkt die Rechtssicherheit, klärt die Steuerpflicht und grenzt Steuerrecht eindeutig vom Baurecht ab.
IMU-Reduzierung um 50 %: Nur bei physischer Unbewohnbarkeit
Eine wichtige Frage betrifft die bekannte 50-%-IMU-Reduktion.
Das Urteil stellt klar:
✔ Reduzierung nur bei baulich-technischer Unbewohnbarkeit, z. B.:
Einsturzgefahr
schwere strukturelle Schäden
massiver Verfall
Gebäudeteile nicht mehr nutzbar
Dies muss durch ein technisches Gutachten der Gemeinde bestätigt werden.
✘ Keine Reduzierung bei rein administrativen Gründen:
fehlende Bewohnbarkeit
Abrissverfügungen
planungsrechtliche Mängel
Genehmigungsprobleme
➡️ Nur physisch unbenutzbare Gebäude profitieren – nicht rechtlich irreguläre.
Erfahren Sie mehr zum Thema italienisches Immobilienrecht und italienisches Verwaltungsrecht
Passwort bekannt - darf man uneingeschränkt auf WhatsApp zugreifen?
Darf man das Smartphone des Ex-Partners nutzen, wenn man noch den Entsperrcode kennt? Der italienische Kassationshof (Nr. 3025 vom 27. Mai 2025) stellt klar: Passwortwissen allein rechtfertigt keinen Zugriff auf private Inhalte.
🔐 Zugriff nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Selbst bei rechtmäßiger Kenntnis des Codes darf das Gerät nur im ursprünglich vereinbarten Rahmen verwendet werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist der Zugriff strafbar, besonders wenn Nachrichten gelesen, kopiert oder für andere Zwecke genutzt werden.
⚖️ Der konkrete Fall
Ein Mann nutzte das Passwort seiner Ex-Partnerin, um WhatsApp-Nachrichten als Beweismittel zu sichern. Das Gericht wertete das als missbräuchlichen Zugriff auf ein IT-System und als Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses.
📌 Fazit
Passwortwissen allein berechtigt nicht. Zugriff auf das Smartphone oder Accounts ohne klare Zustimmung bleibt strafbar.
Erfahren Sie mehr zum Thema italienisches Strafrecht
Tödlicher Skiunfall am Kronplatz: Mitverschulden zwischen Skifahrer und Betreiber
Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass bei einem Skiunfall zur Feststellung eines Mitverschuldens sowohl das Verhalten des Skifahrers als auch die auf der Piste geltenden Sicherheitsregeln zu berücksichtigen sind. Faktoren wie Geschwindigkeit, Flugbahn und das Tragen eines Helms können die Haftungsanteile beeinflussen (Kassationsgerichtshof, Zivilsache III, Beschluss vom 4. September 2025, Nr. 24545).
Unfallhergang
Ein Skifahrer verlor auf der Piste Olang 2 im Skigebiet Kronplatz die Kontrolle und prallte gegen das Sicherheitsnetz einer Elektrokabine, das seinen Sturz nicht stoppen konnte. Er erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Das Gericht Bozen (Urteil vom 20. Februar 2020) sah die Verantwortung für die Pisteninstandhaltung beim Betreiber und erkannte ein überwiegendes Mitverschulden des Opfers an: 70 % Haftung für den Betreiber, 30 % für das Unfallopfer. Der Skifahrer habe mit über 45 km/h ohne Helm gefahren, und das Hindernis sei sichtbar und vermeidbar gewesen.
Berufungsurteil
Das Berufungsgericht Trient (Abt. Bozen) bewertete die Schuldverteilung neu. Es berücksichtigte die Aussage eines Zeugen, wonach der Skifahrer vor dem Aufprall die Kontrolle verloren hatte, und kam zu dem Schluss, dass sein Verhalten trotz hoher Geschwindigkeit und fehlendem Helm innerhalb der sportlichen Grenzen lag. Das Mitverschulden wurde auf 50 % reduziert.
Den Erben wurden materielle und immaterielle Schäden zugesprochen. Grundlage für die Berechnung war ein Betrag von 88.876,26 Euro, entsprechend der Hälfte des nachgewiesenen Jahreseinkommens multipliziert mit drei Jahren. Ein weiterer Verdienstausfall wurde mangels Nachweis ausgeschlossen.
Kassationsgerichtshof bestätigt Urteil
Die Erben rügten Begründungsmängel der Berufungsentscheidung. Der Kassationsgerichtshof wies dies zurück: Das Berufungsgericht habe seine Entscheidung ausreichend und logisch begründet. Es stellte fest, dass das Opfer zwar schnell und ohne Helm gefahren sei, sein Verhalten aber innerhalb der sportlichen Praxis blieb.
Das Gericht bekräftigte, dass Mitverschulden nicht nur auf der Verletzung gesetzlicher Pflichten, sondern auch auf Verstößen gegen allgemeine Vorsichtsregeln beruhen kann. Das Nichttragen eines Helms stelle zwar keinen Gesetzesverstoß, aber einen Verstoß gegen die Regeln der Sorgfalt dar.
Die Reduktion der Mitschuld auf 50 % wurde damit begründet, dass der Kontrollverlust des Skifahrers kein fahrlässiges, sondern ein im Sport übliches Ereignis war – ein Umstand, der zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sei.
Erfahren Sie mehr zum Thema Skirecht
Trunkenheit im Straßenverkehr: neues Urteil bei Alkoholkontrollen
Was hat das Kassationsgericht entschieden?
Das italienische Kassationsgericht hat entschieden: Wenn bei einer Alkoholkontrolle zwei Tests in kurzem Abstand durchgeführt werden und unterschiedliche Werte ergeben, zählt immer der niedrigere Wert.
Warum ist dieses Urteil wichtig?
Das Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall. Es schützt Autofahrer vor möglichen Messungenauigkeiten und verpflichtet Polizei und Gerichte dazu, sich künftig am für den Fahrer günstigeren Wert zu orientieren.
Was war der Auslöser für das Urteil?
Ein Fall aus Kalabrien: Ein Autofahrer wurde zweimal hintereinander getestet.
Erster Test: 1,56 g/l
Zweiter Test: 1,32 g/l
Trotzdem wurde er nach dem höheren Wert verurteilt. Das Kassationsgericht hob das Urteil jedoch auf.
Was war die Begründung des Gerichts?
Die Richter betonten, dass die Alkoholaufnahme im Körper nicht linear verläuft. Zwei Messungen im kurzen Abstand können also abweichen.
Laut dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ ist daher immer der niedrigere Messwert heranzuziehen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Trunkenheit im Straßenverkehr
Beweise: Darf die Polizei das Handy beschlagnahmen, um auf die Nachrichten zu zugreifen?
Das Kassationsgericht hat mit Urteil Nr. 1269/2025 nochmals klargestellt, dass die Polizei ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Justizbehörde zur Beschlagnahme, keinen Zugriff auf die Handynachrichten nehmen darf - selbst dann nicht, wenn der Verdächtige dem vorher zugestimmt hat.
Erfahren Sie mehr zum Thema italienisches Strafrecht
Verkehrsunfall: Wie muss der entgangene Gewinn vom Geschädigten bewiesen werden?
Der Kassationsgerichtshof stellt klar, dass der Unfallgeschädigte, der in einen Unfall verwickelt ist, den Einkommensverlust mit konkreten Zahlen nachweisen muss, um eine Schadenersatz für den entgangenen Gewinn geltend machen zu können.
Mit Urteil Nr. 22706/2025 hat der Kassationsgerichtshof erneut festgestellt, dass der Schaden durch den entgangenen Gewinn nicht automatisch anerkannt wird: Es obliegt dem Geschädigten, anhand von seinen Unterlagen nachzuweisen, dass es nach dem Unfall zu einer tatsächlichen Einkommensminderung gekommen ist.
Der Oberste Gerichtshof unterscheidet zwischen der Existenz des Schadens (die vermutet werden kann, wenn es wesentliche dauerhafte Folgen gibt) und seiner Quantifizierung, die jedoch einen konkreten Nachweis erfordert und nicht auf reinen Vermutungen basieren darf.
Das Urteil des Kassationsgerichtshofs
- Es ist legitim, das Vorliegen eines Vermögensschadens zu vermuten, wenn eine dauerhafte Minderung der Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Um den Umfang dieses Schadens zu bestimmen, muss der Geschädigte konkret die Einkommensminderung nachweisen, etwa durch Steuererklärungen oder Buchhaltungsunterlagen.
Fehlen solche Nachweise, kann der Richter keine pauschale Entschädigung gemäß Art. 1226 des italienischen Zivilgesetzbuchs (c.c.) vornehmen, da der Beweis der Einkommensminderung objektiv erbracht werden muss.
Erfahren Sie mehr zum Thema Verkehrsunfallrecht
italienisches Erbrecht: Kann ein außereheliches Kind, bei dem der leibliche Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, zur Erbschaft berufen sein?
In diesem Beitrag informiert Rechtanwalt Rottensteiner, ob ein außereheliches Kind, nach italienischem Erbrecht, zur Erbschaft berufen sein kann, wenn der leibliche Vater zu Lebzeiten die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
Ist das Wohnrecht nach italienischen Erbrecht vererbbar?
Das Wohnrecht an sich ist nicht weiter vererbbar, es kann aber dem überlebenden Ehegatten als Vermächtnis weitergegeben werden.
Der Grund liegt laut Gericht darin, dass die Suche nach einer neuen Wohnung für den überlebenden Ehegatten schwere psychologische und moralische Schäden für die Stabilität der Lebensgewohnheiten hervorrufen könnte Tribunale Palermo, sez. II Civ., 20/7/2020, n. 2315/2020)
Mehr zum italienischen Erbrecht
Entgegennahme von Mitteilungen, die für den Erben bestimmt sind
Die bloße Entgegennahme von Mitteilungen, die für den Erblasser bestimmt sind, stellt keine Handlung des Erben dar, während die Begleichung der Nachlassschuld, auch wenn sie eine Handlung des Erben ist, nicht unbedingt den Willen zur Annahme der Erbschaft voraussetzt, da sie auch aus anderen Gründen erfolgen kann, da das Gesetz die Erfüllung der Verpflichtung des Dritten gemäß Art. 1180 des Zivilgesetzbuches zulässt. Dies wurde vom Cassazione civile, sez. VI con l'ordinanza n. 5995 del 2020 festgelegt.
Erfahren Sie mehr zum Thema italienischen Erbrecht
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr