Anwalt für Verkehrsunfälle in Bozen Südtirol Italien
Hatten Sie in Italien oder Südtirol einen Verkehrsunfall und möchten Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung geltend machen?
Ein Verkehrsunfall im Ausland bringt häufig zusätzliche Schwierigkeiten mit sich:
Das Unfallprotokoll ist auf Italienisch verfasst, die gegnerische Versicherung reagiert nur zögerlich oder die Haftungsfrage ist zwischen den Beteiligten umstritten.
Bei einem Fahrzeugschaden stellt sich zudem die Frage, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht, ein Gutachten erforderlich ist oder der Versicherung Gelegenheit zur Besichtigung des Fahrzeugs gegeben werden muss. Bei Personenschäden müssen die unfallbedingten Verletzungen medizinisch dokumentiert und nach italienischem Recht bewertet werden.
Als deutschsprachige Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Bozen vertreten wir Unfallgeschädigte aus Südtirol, Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Verkehrsunfällen in ganz Italien.
Wir prüfen die Haftung, sichern die erforderlichen Unterlagen und setzen sowohl Fahrzeug- und Sachschäden als auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich durch.
Warum Mandanten unsere Kanzlei beauftragen
- ✓ Spezialisierte Rechtsanwälte für das italienische Schadenersatzrecht
✓ Langjährige Erfahrung bei Verkehrsunfällen in Italien
✓ Deutschsprachige Vertretung in ganz Italien
✓ Umfassende Regulierung von Fahrzeug- und Personenschäden
✓ Zusammenarbeit mit anerkannten technischen Sachverständigen und Rechtsmedizinern
✓ Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche
Verschuldensvermutung und Beweise
Bei einem Unfall in Italien wird grundsätzlich vermutet, dass jeder Unfallbeteiligte gleichermaßen Schuld hat.
Durch die Beweissicherung und Sachverständigengutachten kann das Gegenteil bewiesen und der Verschuldensgrad verschoben werden.
Ein Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt werden.
Grundsätzlich wird im italienischen Schadensersatzrecht der
- materielle Schaden (Vermögensschaden) und
- immaterielle Schaden (Schmerzensgeld)
ersetzt.
Welche Schadenersatzansprüche bestehen nach einem Verkehrsunfall in Italien?
Nach einem Verkehrsunfall können je nach Art und Schwere des Schadens unterschiedliche Schadenersatzansprüche bestehen. Welche Ansprüche im Einzelfall durchgesetzt werden können, hängt insbesondere vom Unfallhergang, der Haftungsverteilung und den eingetretenen Unfallfolgen ab.
🚗 Fahrzeugschaden
Zum Fahrzeugschaden gehören insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder der Ersatz bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
🩺 Personenschaden
Bei Verletzungen können Ansprüche wegen vorübergehender oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie weiterer unfallbedingter Folgen bestehen.
😢 Schmerzensgeld
Nach italienischem Recht besteht bei unfallbedingten Verletzungen regelmäßig ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Art und Schwere der Verletzungen sowie den dauerhaften Unfallfolgen.
💶 Verdienstausfall
Kann der Geschädigte infolge des Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht nachgehen, kann der entstandene Einkommensverlust ersetzt verlangt werden.
🏥 Behandlungskosten
Hierzu zählen insbesondere Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen sowie weitere unfallbedingte Heilbehandlungskosten.
👨👩👧 Haushaltsführungsschaden
Kann der Geschädigte seinen Haushalt infolge der Verletzungen nicht mehr oder nur eingeschränkt führen, kann auch dieser wirtschaftliche Nachteil ersatzfähig sein.
🦽 Zukunftsschäden
Auch künftig entstehende Schäden, etwa aufgrund dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder eines langfristigen Verdienstausfalls, können unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden.
Wir prüfen im Einzelfall, welche Schadenersatzansprüche nach italienischem Recht bestehen, beziffern den entstandenen Schaden und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Schmerzensgeld (immaterieller Schaden)
Der Geschädigte kann für erlittene immaterielle Schäden Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen.
Dabei handelt es sich im italienischen Recht um den
- Gesundheitsschaden (danno biologico)
- Schmerzensgeld (danno morale)
- Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure proprio e iure hereditatis)
Gesundheitsschaden (danno biologico)
Unter diesem Schaden versteht man die psychisch und physischen Beeinträchtigungen ausgelöst durch den Unfall.
Der Körperschaden besteht aus typisierten Krankheitsbildern, die je nach Schweregrad und Alter des Geschädigten mit Punkten definiert werden. Ferner wird der Zeitraum, in dem der Geschädigte sich erholen muss, nach Prozentsätzen definiert.
Der psychische Schaden, d.h. die psychologische Beeinträchtigung, ein normales Leben zu führen, wird im Fall von erkannten Krankheitsbildern festgestellt. Hierfür bedarf es einer monatelangen Begleitung durch eine Psychologen, der den Krankheitsverlauf und die Therapie begleitet und dadurch die Diagnosen dokumentiert.
Die Orthopäden und Röntgenärzte werden dann durch einen spezialisierten Rechtsmediziner in dieses Punktesystem eingeordnet.
Die Feststellung des Gesundheitsschadens kann nur durch einen Gerichtsmediziner (medico legale) erfolgen und wird unabhängig der Erwerbsfähigkeit des Unfallgeschädigten ersetzt.
Der Gesundheitsschaden kann sowohl zeitlich begrenzt oder dauerhafter Natur sein.
Die Schadensbemessung erfolgt dabei durch das sog. Tabellensystem (Mailänder Tabelle).
Schmerzensgeldanspruch (danno morale)
Der Schmerzensgeldanspruch für Personenschäden steht im Ermessen des Gerichts und wird für den Ersatz der eigentlich erlittenen Verletzung infolge des Unfalls zugesprochen.
Dabei wird das Lebensalter des Geschädigten und der Schweregrad und die Art der Verletzung berücksichtigt. Der Richter hat jedoch auch die Möglichkeit nach eigenem Ermessen über die Höhe des Schmerzensgelds zu entscheiden.
Auch der wirtschaftliche Personenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt. Angestellte erhalten als Schaden die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn. Selbständige können als Schaden ihr durchschnittliche Einkommen geltend machen. Jeder Verdienstausfall ist jedenfalls nachzuweisen.
Bei Personenschäden kann es sinnvoll sein, zu einer zivilrechtlichen Forderung auch einen Strafantrag zu stellen. Da dieser in den meisten Fällen vom Antragsteller zurückgezogen werden kann, trägt dies zu einer schnelleren Abwicklung der Forderung bei.
Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure hereditatis)
Verstirbt der Unfallgeschädigte, dann können die Erben den Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz, welcher dem Verstorbenen zustünde, geht auf die Erben über und kann von diesen im Rahmen der Erbschaft (iure hereditatis) geltend gemacht werden.
Beim Verlust naher Angehöriger wird oftmals ein Schmerzensgeldanspruch im unteren 6stelligen Bereich zugesprochen.
Unsere Leistungen im Schadensfall
- Unfallprotokoll bei den Carabinieri einholen und Inhalt (Tathergang und Beweise) prüfen (Name des Gegners feststellen)
- Schreiben mit der Aufforderung der Zahlung des Schadensersatzanpruches an gegnerische Versicherung und Gegner zustellen
- Durchsetzung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber gegnerischer Versicherung
- Terminvereinbarung für eine Visite bei einem Gerichtsmediziner für die Gutachtenerstellung unter Heranziehen der Mailänder Tabelle für die festgestellte Verletzungen
- Klageerhebung, falls mit der gegnerischen Versicherung keine Einigung gefunden werden konnte
Ihr Ansprechpartner:
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Michael Grünberger
Rechtsanwalt
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
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