Anwalt bei Alkohol am Steuer in Bozen Südtirol Italien
Sind Sie in Südtirol oder in Italien von der Polizei oder den Carabinieri wegen Alkohol am Steuer angehalten worden?
Ein erhöhter Promillewert kann ernste Strafen nach sich ziehen – von Führerscheinentzug über hohe Bußgelder bis hin zur Fahrzeugbeschlagnahme oder sogar einer Haftstrafe.
Strafen bei Alkohol am Steuer
Mögliche Strafen bei Alkohol am Steuer:
Entzug der Fahrerlaubnis
Hohe Geldbußen
Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs
Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
Es gibt oft Möglichkeiten, die Strafe zu reduzieren oder durch einen fristgerechten Antrag auf gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.
Wichtig:
Es sollte geprüft werden, ob die Polizeibeamten alle Verfahrensvorschriften eingehalten haben, z. B. ob das verwendete Alkoholmessgerät ordnungsgemäß gewartet war, bei zwei hintereinander folgenden unterschiedlichen Messergebnissen, das niedrigere herangezogen wurde und ob Sie rechtzeitig über Ihr Recht auf einen Anwalt informiert wurden.
Fehler wie das Unterlassen des Hinweises auf die Möglichkeit der Konsultation eines Anwalts, können den Alkoholtest und das gesamte Verfahren anfechtbar machen.
Eine mögliche Freiheitsstrafe kann zum größten Teil in eine Geldstrafe umgewandelt werden, d.h. alternativ wird eine bedingte Strafaussetzung gewährt.
Dies kann entweder durch das verkürzte Verfahren (rito abbreviato) oder durch eine Strafzumessung auf Antrag (patteggiamento) erreicht werden. Es ist auch möglich, die Strafen durch Verbüßung der Strafe mit gemeinnütziger Arbeit zu reduzieren.
Welche Strafe ab welchem Promillewert?
Art. 186 der Straßenverkehrsordnung sieht den erlaubten Blutalkoholspiegel im Straßenverkehr vor und regelt etwaige Übertretungen.
Bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern gilt die 0,0 ‰ Regel.
Sollte bei dem Fahrer ein Blutalkoholspiegel zwischen 0,51 ‰ und 0,8 ‰ gemessen und somit die Untergrenze von 0,5 Promille überschritten werden, wird die Fahrerlaubnis ausgesetzt, die Führerscheinpunkte abgezogen und eine Geldstrafe verhängt.
Wird die Schwelle von 0,8 ‰ überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine simple Verwaltungsstrafe, sondern um eine Straftat.
In der Folge werden strafrechtliche Sanktionen angewandt, die aus Geldstrafen und Gefängnis bestehen und die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich zwischen sechs Monate und einem Jahr eingezogen.
Die strafrechtlichen Übertretungen werden erschwert, wenn der Blutalkoholspiegel von 1,5‰ überschritten wird. Es drohen noch höhere Strafen, zudem kann das Fahrzeug eingezogen und versteigert werden und die Fahrerlaubnis wird zwischen einem und zwei Jahren entzogen.
Ist der Fahrzeugfahrer alkoholisiert in einen Unfall verwickelt oder wird der Unfall nachts zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens verursacht, dann kommt es noch zu einer weiteren Verschärfung der Strafe.
Welcher Promillewert gilt auf der Skipiste?
Auf der Skipiste gilt seit dem 1.1.2022 die 0,8 Promillegrenze.
Sollten Sie mit einem Promillewert von über 0,8 von den Carabinieri auf der Skipiste angehalten werden, dann können Bußgelder zwischen Euro 250 und Euro 1.000 verhängt werden.
Elektroroller und Alkohol
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil Nr. 37391/2025 entschieden: Wer einen Elektroroller unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Damit gelten für Elektroroller dieselben Regeln wie für Fahrräder.
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