Anwalt für Alkohol am Steuer in Italien
Wurden Sie in Italien oder Südtirol wegen Alkohol am Steuer kontrolliert oder wird gegen Sie ein Strafverfahren geführt?
Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 ‰ drohen nach der italienischen Straßenverkehrsordnung Geldbußen, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ab 0,8 ‰ liegt grundsätzlich eine Straftat vor, die erhebliche strafrechtliche Folgen haben kann.
Als deutschsprachige Anwälte für italienisches Strafrecht mit Kanzlei in Südtirol vertreten wir Mandanten aus Südtirol sowie deutschsprachige Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer in ganz Italien.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Alkoholkontrolle und des Strafverfahrens, entwickeln die passende Verteidigungsstrategie nach italienischem Strafrecht und setzen uns dafür ein, den Führerscheinentzug zu vermeiden oder zu verkürzen sowie die strafrechtlichen Folgen möglichst gering zu halten.
Strafen für Alkohol am Steuer in Italien
Mögliche Folgen von Alkohol am Steuer in Italien sind unter anderem:
Entzug der Fahrerlaubnis
Hohe Geldbußen
Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs
Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
Erfahren Sie mehr unter italienischem Strafrecht
Verteidigung und Strafmilderung
Ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer bedeutet nicht automatisch, dass die von der Polizei festgestellte Blutalkoholkonzentration oder das gesamte Verfahren rechtlich unangreifbar sind.
In vielen Fällen bestehen erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten, die zu einer Reduzierung der Strafe oder sogar zur Unverwertbarkeit einzelner Beweismittel führen können.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Polizeibehörden sämtliche gesetzlichen Verfahrensvorschriften eingehalten haben.
Von besonderer Bedeutung ist dabei unter anderem,
- ob das verwendete Alkoholmessgerät ordnungsgemäß geeicht und gewartet wurde,
- ob die vorgeschriebenen zwei Messungen durchgeführt wurden und der niedrigere Messwert berücksichtigt wurde,
- ob Sie rechtzeitig über Ihr Recht informiert wurden, einen Anwalt zu verständigen,
- sowie ob die Kontrolle und die Beweisaufnahme den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
Verfahrensfehler können im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit des Alkoholtests und den weiteren
Verlauf des Strafverfahrens haben. Deshalb sollte jeder Fall sorgfältig anhand der Ermittlungsakte geprüft werden.
Erfahren Sie mehr unter aktuelle Rechtsprechung zu Alkohol am Steuer
Auch wenn der Tatvorwurf berechtigt ist, bestehen häufig Möglichkeiten, die strafrechtlichen Folgen deutlich zu reduzieren.
Je nach Sachlage kann eine Freiheitsstrafe durch eine Geldstrafe ersetzt oder eine bedingte Strafaussetzung erreicht werden. Darüber hinaus kommen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – das verkürzte Verfahren (rito abbreviato), die Strafzumessung auf Antrag (patteggiamento) oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit (lavori di pubblica utilità) in Betracht.
Diese Verfahrensmöglichkeiten können zu einer erheblichen Strafmilderung sowie zu einer Verkürzung der Dauer des Führerscheinentzugs führen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die geeignete Verteidigungsstrategie zu wählen und alle rechtlichen Möglichkeiten nach italienischem Strafrecht auszuschöpfen.
Erfahren Sie mehr unter italienischem Strafrecht
Welche Strafe droht ab welchem Promillewert?
Die Strafen bei Alkohol am Steuer richten sich in Italien nach dem festgestellten Blutalkoholgehalt.
Mit steigendem Promillewert nehmen sowohl die strafrechtlichen als auch die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Promillegrenzen und die damit verbundenen Sanktionen.
Art. 186 der Straßenverkehrsordnung sieht den erlaubten Blutalkoholspiegel im Straßenverkehr vor und regelt etwaige Übertretungen.
Bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern gilt die 0,0 ‰ Regel.
Sollte bei dem Fahrer ein Blutalkoholspiegel zwischen 0,51 ‰ und 0,8 ‰ gemessen und somit die Untergrenze von 0,5 Promille überschritten werden, wird die Fahrerlaubnis ausgesetzt, die Führerscheinpunkte abgezogen und eine Geldstrafe verhängt.
Wird die Schwelle von 0,8 ‰ überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine simple Verwaltungsstrafe, sondern um eine Straftat.
In der Folge werden strafrechtliche Sanktionen angewandt, die aus Geldstrafen und Gefängnis bestehen und die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich zwischen sechs Monate und einem Jahr eingezogen.
Die strafrechtlichen Übertretungen werden erschwert, wenn der Blutalkoholspiegel von 1,5‰ überschritten wird. Es drohen noch höhere Strafen, zudem kann das Fahrzeug eingezogen und versteigert werden und die Fahrerlaubnis wird zwischen einem und zwei Jahren entzogen.
Ist der Fahrzeugfahrer alkoholisiert in einen Unfall verwickelt oder wird der Unfall nachts zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens verursacht, dann kommt es noch zu einer weiteren Verschärfung der Strafe.
Erfahren Sie mehr unter italienischem Strafrecht oder unter Schadensrecht bei Verkehrsunfällen
Welcher Promillewert gilt auf der Skipiste?
Auf der Skipiste gilt seit dem 1.1.2022 die 0,8 Promillegrenze.
Sollten Sie mit einem Promillewert von über 0,8 von den Carabinieri auf der Skipiste angehalten werden, dann können Bußgelder zwischen Euro 250 und Euro 1.000 verhängt werden.
Erfahren Sie mehr unter Schadensrecht bei Skiunfällen
Elektroroller und Alkohol
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil Nr. 37391/2025 entschieden: Wer einen Elektroroller unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Damit gelten für Elektroroller dieselben Regeln wie für Fahrräder.
Erfahren Sie mehr unter aktuelle Rechtsprechung zu Alkohol am Steuer
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