Anwalt für italienisches Arbeitsrecht in Bozen Südtirol Italien
Wir beraten und begleiten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.
Unsere Tätigkeit besteht in der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen sowie in der Abschätzung von Prozessrisiken in jeder Phase. Die Sachverhaltsausarbeitung wird gemeinsam mit Ihnen vorgenommen und von uns in den Schriftsätzen juristisch aufgearbeitet, da die strategische Prozessführung eine der wichtigsten Merkmale im Prozess sind.
Haben Sie Fragen:
- zur Haftung des Arbeitgebers
zu Kündigungen
zu Entlassungen
zur Arbeitszeitregelung
zur Arbeitssicherheit
zur Abfertigungszahlung und ähnlichem
oder zu Mobbing am Arbeitsplatz
dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.
- Wie kann ein Arbeitnehmer in Italien gegen eine Entlassung vorgehen? ↓
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Der Arbeitnehmer kann bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber innerhalb von 60 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Entlassung erheben.
Sollte dieser daraufhin die Entlassung nicht zurücknehmen, dann kann der Arbeitnehmer Widerspruchsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
In der ersten Verhandlung werden zunächst die Parteien angehört und das Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Wird keine gütliche Einigung erzielt wird die Beweisaufnahme vorgenommen und dann kommt es zur Entscheidungsphase mit Urteil.
- Was ist der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung? ↓
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Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?
Kündigung wird durch den Arbeitnehmer ausgesprochen
Entlassung wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen
- Dauern Arbeitsgerichtsverfahren lange? ↓
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Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht bzw. aus Arbeitsverträgen zuständig und die jeweiligen Verfahren dauern wesentlich kürzer als Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten.
Der Arbeitnehmer kann bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber innerhalb von 60 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Entlassung erheben.
Sollte dieser daraufhin die Entlassung nicht zurücknehmen, dann kann der Arbeitnehmer Widerspruchsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
In der ersten Verhandlung werden zunächst die Parteien angehört und das Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Wird keine gütliche Einigung erzielt wird die Beweisaufnahme vorgenommen und dann kommt es zur Entscheidungsphase mit Urteil.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?
Kündigung wird durch den Arbeitnehmer ausgesprochen
Entlassung wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen
Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht bzw. aus Arbeitsverträgen zuständig und die jeweiligen Verfahren dauern wesentlich kürzer als Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten.
Ihr Ansprechpartner:
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Rodolfo Zanvettor
RAA
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
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