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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Südtirol und Italien

am Universitätsplatz in Bozen

Anwalt für italienisches Arbeitsrecht in Bozen Südtirol Italien

 

Wir beraten und begleiten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.

Unsere Tätigkeit besteht in der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen sowie in der Abschätzung von Prozessrisiken in jeder Phase. Die Sachverhaltsausarbeitung wird gemeinsam mit Ihnen vorgenommen und von uns in den Schriftsätzen juristisch aufgearbeitet, da die strategische Prozessführung eine der wichtigsten Merkmale im Prozess sind.


Haben Sie Fragen:

  • zur Haftung des Arbeitgebers  
  • zu Kündigungen

  • zu Entlassungen

  • zur Arbeitszeitregelung

  • zur Arbeitssicherheit

  • zur Abfertigungszahlung und ähnlichem 

  • oder zu Mobbing am Arbeitsplatz


dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

 

  • Wie kann ein Arbeitnehmer in Italien gegen eine Entlassung vorgehen? ↓
  • Der Arbeitnehmer kann bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber innerhalb von 60 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Entlassung erheben.

    Sollte dieser daraufhin die Entlassung nicht zurücknehmen, dann kann der Arbeitnehmer Widerspruchsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. 

    In der ersten Verhandlung werden zunächst die Parteien angehört und das Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

    Wird keine gütliche Einigung erzielt wird die Beweisaufnahme vorgenommen und dann kommt es zur Entscheidungsphase mit Urteil.

  • Was ist der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung? ↓
  • Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

    • Kündigung wird durch den Arbeitnehmer  ausgesprochen

    • Entlassung wird durch den Arbeitgeber  ausgesprochen

     


  • Dauern Arbeitsgerichtsverfahren lange? ↓
  • Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht bzw. aus Arbeitsverträgen zuständig und die jeweiligen Verfahren dauern wesentlich kürzer als Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten.

Der Arbeitnehmer kann bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber innerhalb von 60 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Entlassung erheben.

Sollte dieser daraufhin die Entlassung nicht zurücknehmen, dann kann der Arbeitnehmer Widerspruchsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. 

In der ersten Verhandlung werden zunächst die Parteien angehört und das Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

Wird keine gütliche Einigung erzielt wird die Beweisaufnahme vorgenommen und dann kommt es zur Entscheidungsphase mit Urteil.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

  • Kündigung wird durch den Arbeitnehmer  ausgesprochen

  • Entlassung wird durch den Arbeitgeber  ausgesprochen

 


Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht bzw. aus Arbeitsverträgen zuständig und die jeweiligen Verfahren dauern wesentlich kürzer als Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten.

Für Fragen oder Termine

Für Fragen oder Termine


Ihr Ansprechpartner:

Ewald Rottensteiner LLM

Rechtsanwalt



Ihr Ansprechpartner:

Dr. Rodolfo Zanvettor

RAA

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen möglich

Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol

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Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr