Immobilienerbe in Italien - italienisches Erbrecht
Wurde ein Erbe angenommen und ist der Erblasser Eigentümer einer Immobilie in Italien, dann ist grundsätzlich ist auf die Erbschaft das Recht aus dem Staat anzuwenden, in welchem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
War der Erblasser z.B. Deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in Deutschland und hatte Immobilienvermögen in Italien, dann ist der Nachlass nach deutschem Recht abzuwickeln, für die Immobilie in Italien ist jedoch eine Erbschaftsmeldung abzugeben, um als Eigentümer im Kataster eingetragen zu werden und die Erbschaftsgebühren zu begleichen.
In den Provinzen Bozen, Trient, Triest und Görz (Gorizia) muss zusätzlich noch ein Erbschein beim zuständigen Landgericht beantragt werden, damit der Eigentumsübergang auch im Grundbuch erfolgen kann.
Welche Unterlagen werden für die Erbschaftsmeldung bei der Agenzia delle Entrate benötigt?
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