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am Universitätsplatz in Bozen

Immobilienerbe in Italien - italienisches Erbrecht

Wurde ein Erbe angenommen und ist der Erblasser Eigentümer einer Immobilie in Italien, dann ist grundsätzlich ist auf die Erbschaft das Recht aus dem Staat anzuwenden, in welchem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

War der Erblasser z.B. Deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in Deutschland und hatte Immobilienvermögen in Italien, dann ist der Nachlass nach deutschem Recht abzuwickeln, für die Immobilie in Italien ist jedoch eine Erbschaftsmeldung abzugeben, um als Eigentümer im Kataster eingetragen zu werden und die Erbschaftsgebühren zu begleichen.


In den Provinzen Bozen, Trient, Triest und Görz (Gorizia) muss zusätzlich noch ein Erbschein beim zuständigen Landgericht beantragt werden, damit der Eigentumsübergang auch im Grundbuch erfolgen kann.

 

 

Welche Unterlagen werden für die Erbschaftsmeldung bei der Agenzia delle Entrate benötigt?

    • Persönliche Steuernummer (Codice Fiscale) für  die Erben
    • Totenschein
    • (deutscher) Erbschein, Europäischen Nachlasszeugnis, Testament oder Darstellung der     gesetzlichen Erbfolge
    • Immobilienauflistung mit Katasterertrag und     Katasterdaten
          
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