Anwalt für italienisches Strafrecht
→ Haben Sie in Italien eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten oder wurde gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet?
Dann sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Bereits zu Beginn eines Strafverfahrens werden häufig entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf gestellt.
Für deutschsprachige Beschuldigte kommen häufig sprachliche Barrieren sowie die Besonderheiten des italienischen Strafrechts und Strafverfahrens hinzu.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Als deutschsprachige Strafverteidiger in Bozen vertreten wir Mandanten aus Südtirol, Deutschland, Österreich und der Schweiz in Strafverfahren vor italienischen Gerichten.
Ihr strafrechtliches Anliegen verdient eine maßgeschneiderte Lösung.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und erläutern Ihnen sämtliche rechtlichen Schritte verständlich in deutscher Sprache.
Wann benötigen Sie einen Strafverteidiger?
Viele Mandanten wenden sich erst an einen Anwalt, wenn bereits Anklage erhoben oder eine Gerichtsverhandlung anberaumt wurde. In vielen Fällen werden jedoch bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Entscheidungen getroffen, die den weiteren Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen können.
Sie sollten möglichst früh anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn beispielsweise
- Sie von der italienischen Polizei vernommen werden sollen,
- Sie eine Ladung der Staatsanwaltschaft erhalten haben,
- gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde,
- ein EU-Haftbefehl erlassen wurde,
- eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme durchgeführt wurde,
- Sie festgenommen oder vorläufig in Gewahrsam genommen wurden,
- Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben,
Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser können Beweise gesichert, Fristen eingehalten und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Bei welchen Straftaten vertreten wir Sie?
Unsere Kanzlei vertritt deutschsprachige Mandanten in Strafverfahren vor italienischen Gerichten in zahlreichen Bereichen des italienischen Strafrechts und insbesondere bei folgenden Delikten:
Körperverletzung
Wir vertreten Mandanten bei Vorwürfen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung (lesioni personali). Solche Strafverfahren entstehen häufig nach körperlichen Auseinandersetzungen, wie Schlägereien oder anderen Schadensereignissen, wie Verkehrsunfällen und Skiunfällen.
→ Erfahren Sie mehr unter den Seiten zu Verkehrsunfällen und Skiunfällen
Betrug und Vermögensdelikte
Wir verteidigen Mandanten bei Vorwürfen des Betrugs sowie anderer Vermögensdelikte. Hierzu zählen insbesondere:
- Betrug
- Diebstahl
- Erpressung
Bereits im Ermittlungsverfahren ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Tatvorwurfs und der Beweislage von entscheidender Bedeutung.
Straßenverkehrsstrafrecht
Wir vertreten Mandanten unter anderem bei:
- Trunkenheit am Steuer (→ Erfahren Sie mehr unter der Seite Alkohol am Steuer)
- Fahren unter Drogeneinfluss
- fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
- fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr
Gerade nach Verkehrsunfällen drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen häufig auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.
→ Erfahren Sie mehr unter den Seiten zu Verkehrsunfällen und Skiunfällen
Drogendelikte
Wir beraten und verteidigen Mandanten bei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das italienische Betäubungsmittelrecht, insbesondere bei Vorwürfen des Besitzes, Erwerbs, der Einfuhr, der Weitergabe oder des Handels mit Betäubungsmitteln.
Waffendelikte
Wir vertreten Mandanten bei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das italienische Waffenrecht. Hierzu gehören unter anderem der unerlaubte Besitz, das Führen oder der Transport von Waffen.
Weitere Strafverfahren
Darüber hinaus vertreten wir Mandanten in zahlreichen weiteren Bereichen des italienischen Strafrechts. Nach Prüfung Ihres Falles beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten und entwickeln eine auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Deutschsprachige Strafverteidigung in Italien
Ein Strafverfahren ist häufig mit Unsicherheit verbunden. Viele Mandanten sprechen nur wenig oder gar kein Italienisch und wissen nicht, welche Rechte sie im italienischen Strafverfahren haben.
Als in Italien zugelassene Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie vollständig in deutscher Sprache.
Wir erläutern Ihnen
- den Inhalt italienischer Schriftstücke,
- den Ablauf des Strafverfahrens,
- Ihre Rechte als Beschuldigter,
- die Erfolgsaussichten der verschiedenen Verteidigungsstrategien,
- die nächsten Schritte im Verfahren.
Sie erhalten dadurch jederzeit einen verständlichen Überblick über Ihr Verfahren und können fundierte Entscheidungen treffen.
Vertrauensverteidiger oder Amtsverteidiger?
Nach italienischem Strafprozessrecht haben Beschuldigte grundsätzlich das Recht, einen Verteidiger ihres Vertrauens frei zu wählen.
Ein gerichtlich bestellter Amtsverteidiger (difensore d'ufficio) ersetzt nicht die freie Wahl eines Strafverteidigers. Zudem wird häufig angenommen, dass ein Amtsverteidiger kostenlos tätig wird. Dies ist jedoch regelmäßig nicht der Fall. Auch der Amtsverteidiger hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung.
Ein deutschsprachiger Vertrauensverteidiger in Italien ermöglicht es Ihnen, Ihre Verteidigung ohne Sprachbarrieren zu besprechen und sämtliche Verfahrensschritte nachvollziehen zu können.
Welche Möglichkeiten bestehen im italienischen Strafverfahren?
Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Hauptverhandlung oder einer Verurteilung.
Je nach Sachverhalt kommen unter anderem folgende Verfahrensmöglichkeiten in Betracht:
- Einstellung des Strafverfahrens
- Strafbefehl
- Aussetzung des Strafverfahrens auf Probe (Messa alla prova)
- Strafzumessung auf Antrag (Patteggiamento)
- Abgekürztes Verfahren (Rito abbreviato)
- Freispruch
- Verurteilung
Welche Verfahrensform im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Strafverfahrens ab. Nach Prüfung der Ermittlungsakte beraten wir Sie über die rechtlich und strategisch sinnvollste Vorgehensweise.
→ Erfahren Sie mehr unter der Seite Phasen des Strafverfahrens
So übernehmen wir Ihre Strafverteidigung
Nach der ersten Kontaktaufnahme besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und prüfen die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Anschließend erläutern wir Ihnen die rechtliche Ausgangslage und besprechen die weitere Vorgehensweise.
Je nach Verfahrensstand übernehmen wir insbesondere:
- die rechtliche Prüfung des gegen Sie erhobenen Tatvorwurfs,
- die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
- die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Strafverfahren,
- die Prüfung der Verfahrensunterlagen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich sind,
- Ihre Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht sowie in gerichtlichen Verhandlungen.
Während des gesamten Mandats informieren wir Sie verständlich in deutscher Sprache über den Stand des Verfahrens und die weiteren Schritte.
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr