Anwalt für italienisches Immobilienrecht in Bozen Südtirol Italien
Sie benötigen Hilfe beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Südtirol oder Italien oder haben Fragen zur Ersitzung?
Anwaltliche Beratung ist hier sinnvollerweise vor Vertragsschluss zu suchen, damit klar ist, was in welcher Form gekauft wird.
Ist der Vertrag erst einmal geschlossen, sind die darin enthaltenen Bedingungen in der Regel verbindlich. Eine nachträgliche Änderung ist oft nur schwer oder gar nicht möglich.
Daher ist es umso wichtiger, bereits vor der Unterzeichnung anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit fachkundiger Hilfe können Sie aktiv mitgestalten, welche Bedingungen im Immobilienkaufvertrag enthalten sein sollen – und welche nicht.
Ziel ist es, den Vertrag so zu gestalten, dass die Immobilienübertragung Ihren Vorstellungen entspricht – rechtlich klar, vollständig und ohne böse Überraschungen.
Unsere Leistungen bei der Beratung zum Immobilenankauf in Italien
- Einholung und Prüfung der Unterlagen zur Immobilie (Katasterauszüge, Eigentumsprüfung des Verkäufers, Vorliegen von Baugenehmigungen)
- Prüfung des Kaufvorvertrags und Beratung dazu
- Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Makler, Verkäufer, Geometer oder Notar
- Vermittlung von Kontakten zur Finanzierung der Immobilie und Eröffnung eines Bankkontos in Italien
- Vertretung beim Notartermin
Kaufvorvertrag
In Italien wird beim Immobilienkauf üblicherweise zunächst ein Kaufvorvertrag abgeschlossen, bevor der notarielle Kaufvertrag folgt.
Da der Kaufvorvertrag bereits rechtlich bindend ist, ist es wichtig, ihn vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen und mitgestalten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen geschützt sind und keine unerwarteten Verpflichtungen entstehen.
Mehr zum Kaufvorvertrag erfahren Sie hier
Kauf eines Grundstücks mit Baugenehmigung
Soll ein Grundstück mit einer Baugenehmigung gekauft werden, dann muss geprüft werden, ob die Baugenehmigung auf den Käufer tatsächlich übergehen kann.
Grundsätzlich sind Baugenehmigungung übertragbar.
Möchten Sie ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu bauen, dann ist es ratsam, die Baugenehmigung schon vor dem Kauf zu beantragen, damit klar ist, ob sie diese erhalten.
Dies gilt ebenso, wenn sie ein Haus kaufen und dieses renovieren oder sanieren wollen. Es muss sich klar und eindeutig aus der Baugenehmigung ergeben, was sie genau renovieren oder verändern dürfen. Bestimmte Veränderungen sind ggfs. nicht erlaubt. Wenn es ihnen jedoch genau darauf ankommt, dann ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu wissen.
Es sollte bereits im Kaufvorvertrag festgehalten werden, dass der Kauf der Immobilie vom Erhalt der Baugenehmigung abhängt. Nicht das am Ende etwas gekauft werden muss, was nicht gewollt ist.
Wer soll bei Eheleuten die Immobilie kaufen?
Soll bei Eheleuten ein gemeinsamer Kauf stattfinden oder ist es sinnvoller, dass nur einer der Eheleute die Liegenschaft erwirbt?
Was passiert mit der Immobilie im Fall der Scheidung? Sollen die Kinder bereits Eigentümer der Immobilie werden (siehe Schenkungen)?
Gerade bei Unternehmern oder Freiberuflern ist dies genauer zu prüfen, damit im Fall einer unternehmerischen Haftung, die Immobilie nicht in die Haftungsmasse mit einfließt.
Der Codice Fiscale
Wer in Italien am Rechtsverkehr (Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Immobilie usw.) teilnimmt, benötigt einen Codice Fiscale, das heißt eine persönliche Steuernummer.
Die Beantragung der Steuernummer bei der Agenzia delle Entrate ist kostenfrei und bringt keine Folgekosten mit sich. Die Bedeutung des Codice Fiscale liegt in der Identifizierung der jeweiligen Person und ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen.
Zur Erteilung muss ein Antrag bei einer beliebigen Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) gestellt werden. Dem Antrag ist das ausgefüllte jeweilige Formular und die Kopie des Ausweises beizulegen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Kann ein Schweizer Staatsangehöriger in Italien eine Ferienimmobilie erwerben?
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Ihr Ansprechpartner:
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Ihr Ansprechpartner:
Michael Grünberger
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