Beantragung eines italienischen Erbscheins
Gehört zur Erbschaft eine Liegenschaft in den Provinzen Bozen, Trient, Triest oder Görz, ist es erforderlich, beim zuständigen Landgericht einen Erbschein (italienisch: Certificato di eredità) zu beantragen.
Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und ist notwendig, um die Umschreibung im Grundbuch und Kataster (Catasto e Conservatoria) vornehmen zu lassen.
Erst mit dieser Umschreibung werden die Erben als neue Eigentümer der Immobilie eingetragen.
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr