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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Südtirol und Italien

am Universitätsplatz in Bozen

Beantragung eines italienischen Erbscheins

Gehört zur Erbschaft eine Liegenschaft in den Provinzen Bozen, Trient, Triest oder Görz, ist es erforderlich, beim zuständigen Landgericht einen Erbschein (italienisch: Certificato di eredità) zu beantragen.


Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und ist notwendig, um die Umschreibung im Grundbuch und Kataster (Catasto e Conservatoria) vornehmen zu lassen.

Erst mit dieser Umschreibung werden die Erben als neue Eigentümer der Immobilie eingetragen.


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