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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Südtirol und Italien

am Universitätsplatz in Bozen

Anwalt für Inkasso - Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen in Südtirol Italien

Sollte ein Schuldner ein Zahlungsverzug kommen, sollte nicht lange mit der Forderungseintreibung gewartet werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners kommen nur oftmals nur die 'Schnellen' zu ihrem Geld.

Der Verzug tritt bei Unternehmern nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ein. Weitere Schritte sind von Seiten des Gläubigers nicht erforderlich.


Unsere Leistungen

  • Prüfung Ihrer Zahlungsansprüche
  • Bonitätsprüfungen
  • Mahnungen
  • Beantragung eines Mahnbescheids
  • Zwangsvollstreckungen


Welche Bonitätsprüfungen gibt es?

Bevor außergerichtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden, kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob der Schuldner verwertbares Vermögen hat und eine Zwangsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist.


      • Eigentumsüberprüfungen in Form von Auszügen aus den Eigentumsregistern, wie Katasterauszügen, Grundbuchsauszügen

      • Bankauskünfte

      • Arbeitsplatzabfragen

      • Abfrage von Protesteintragungen

sind für die Bonitätsprüfung zu empfehlen.


Sind Mahnungen sinnvoll?

Die anwaltliche Mahnung führt oftmals bereits zum schnellen Zahlungserfolg und ist bei Privatpersonen Voraussetzung, bevor gerichtlich vorgegangen werden kann.


Gerichtliche Schritte und Mahnverfahren

Wenn nach außergerichtlichen Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt, können gerichtliche Schritte eingeleitet bzw. kostengünstig ein Mahnverfahren durchgeführt werden. 

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche effizient und kostengünstig durchzuführen:


  • Europäischer Zahlungsbefehl: Für grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU – ein vereinfachtes Verfahren zur schnellen Titulierung.

  • Italienisches Mahnverfahren (Decreto Ingiuntivo)

  • Zahlungsklage: Wenn ein Mahnverfahren nicht möglich oder erfolglos ist, kann die Forderung im Klageweg durchgesetzt werden.

Wie läuft die Zwangsvollstreckung in Italien ab?

Haben Sie bereits einen vollstreckbaren Titel im europäischen Ausland – etwa in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erwirkt, wird dieser in Italien automatisch anerkannt. Eine gesonderte Anerkennung oder weitere zeitraubende Verfahren sind nicht erforderlich.

Die Vollstreckung kann somit ohne Verzögerung eingeleitet werden.

Je nach Vermögenslage des Schuldners bieten wir maßgeschneiderte Vollstreckungsmaßnahmen an, wie zum Beispiel:

  • Konto- und Lohnpfändung

  • Autopfändung

  • Immobilienpfändung

Wir prüfen den Einzelfall und setzen die passenden Maßnahmen gezielt für Sie um – schnell, effektiv und rechtssicher.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Zwangsvollstreckung in Italien.


Sind Ratenzahlungen sinnvoll?

Ist der Schuldner zahlungswillig, kann aber die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen, dann können wir für Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner schließen und den monatlichen Zahlungsfluss überwachen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere für deutsche und österreichische Unternehmer, die in Italien tätig sind bzw. tätig werden wollen am besten im Vorfeld zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen, um am italienischen Markt u.a. eine schnelle Forderungsdurchsetzung zu bewirken.


Für Fragen oder Termine

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen möglich


Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol

Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr