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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Südtirol und Italien

am Universitätsplatz in Bozen

Kann ein Schweizer Staatsangehöriger in Italien eine Immoblie erwerben?

Ein Schweizer Staatsangehöriger kann nicht nach Belieben Ferienimmobilen in Italien erwerben.


Gemäß dem Gegenseitigkeitsprinzip (principio di reciprocità) kann ein Schweizer in Italien nur Liegenschaften bis zu einer bestimmten Quadratmeterzahl ankaufen und zwar gilt für Grundstücke eine maximale Quadratmeterzahl von 1000qm und für Wohnflächen eine Grenze von 200qm.


Wird das Gegenseitigkeitsprinzip bei einem Ankauf einer Liegenschaft nicht eingehalten werden und eine größere Liegenschaft angekauft, dann kann dies zur Unwirksamkeit des geschlossenen Kaufvertrages führen.


Diese Regelung trifft nicht zu, wenn der Schweizer Staatsangehörige seinen Wohnsitz in Italien hat.

Die Möglichkeit das Gegenseitigkeitsprinzip oder Reziprozitätsprinzip auszuhöhlen besteht, in dem

 

  • mehrere Personen gemeinsam die Liegenschaft erwerben oder
  • eine juristische Person (z.B. eine GmbH) die Liegenschaft ankauft.


Ihr Ansprechpartner:

Ewald Rottensteiner LLM

Rechtsanwalt


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  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen möglich


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