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Der Pflichtteil im italienischen Erbrecht

Der Pflichtteil (quota legittima) nach italienischem Erbrecht sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe, wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend vom Erblasser bedacht oder durch vorangegangene Schenkungen benachteiligt wurden.

Der Erblasser kann über sein Vermögen also nicht vollständig frei verfügen – ein gewisser Teil steht bestimmten Familienmitgliedern gesetzlich zu. Es handelt sich um ein sog. Noterbrecht.



Wann besteht der Pflichtteilsanspruch?

Beim Pflichtteilsanspruch nach italienischem Recht handelt es sich um den Anteil an der Erbschaft, der nahen Angehörigen mindestens zusteht.

Der Hintergrund hierfür ist, dass nahe Verwandte vom Erblasser nicht vom Erbe vollständig ausgeschlossen werden dürfen.

Hat also der Verstorbene ein Testament verfasst und ein Familienmitglied in diesem nicht erwähnt oder verfügt, dass dieser keinen oder nur einen geringen Anteil am Erbe erhalten soll, dann hat dieser nahe Angehörige einen Anspruch auf den Pflichtteil und auf einen Teil des Erbes.


Der Erblasser kann also nur über den frei verfügbaren Teil seines Vermögens verfügen (quota disponibile).


Erbverzichte und Pflichtteilsverzichte sind nach italienischem Recht unwirksam.



Wer ist pflichtteilsberechtigt nach italienischem Erbrecht?

Pflichtteilsberechtigte (legittimari) sind nur bestimmte nahe Angehörige nach Art. 536 codice civile: 


  • Der überlebende Ehegatte
  • Die Kinder als Abkömmlinge
  • Die Eltern, falls keine Kinder des Verstorbenen vorhanden sind (Vorfahren)


Weiter entfernte Verwandte (wie Cousinen) sind nicht pflichtteilsberechtigt.


Außereheliche Kinder sind ebenfalls pflichtteilsberechtigt.

Sollte die Vaterschaft zu Lebezeiten des Erblassers nicht anerkannt worden sein, dann muss vor der Geltendmachung des Pflichtteils die Vaterschaft festgestellt werden.

 

 

Welche Stellung hat der Pflichtteilsberechtigte am Erbe in Italien?

Der Pflichtteilsberechtigte erhält eine Quote am Nachlass des Erblassers und wird durch Gerichtsurteil zum Miterben, also nach einer erfolgreichen Herabsetzungsklage.


Mit den Pflichtteilsklagen werden andere Begünstigungen gemindert, damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch erhält.


Wie wird der Pflichtteil verletzt?

Der Pflichtteil kann entweder testamentarisch oder durch Schenkungen sowie Scheingeschäften zu Lebzeiten des Erblassers verletzt werden.


Eine testamentarische Pflichtteilsverletzung nach italienischem Recht liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder im Testament nicht erwähnt wird oder nur einen kleinen Teil vom Nachlass erhält.


Auch Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen werden in den Nachlass mit eingerechnet.

Sollte eine Schenkung vorliegen, welche den Pflichtteil verletzt, dann kann die Schenkung angefochten werden. Fristen sind hierbei zu beachten.

 

Wie wird der Pflichtteil nach italienischem Recht geltend gemacht?

  1. Einvernehmliche Lösung mit den anderen Erben
  2. Einleitung eines Mediationsverfahrens (Voraussetzung vor Einleitung einer Klage)
  3. Klage vor dem zuständigen Landgericht

 


Inventarerstellung

Es gibt Fälle bei denen enge Fristen zur Inventarerstellung vorgesehen sind und diese auch nicht mit Mahnschreiben unterbrochen werden können.


📞 Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung zu einer Pflichtteilsverletzung

Wir sind eine auf italienisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei in Bozen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Pflichtteilsverletzung für möglich halten und Ihre Ansprüche geltend machen möchten.



Ihr Ansprechpartner:

Ewald Rottensteiner LLM

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  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
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